AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB herunterladen§1 Geltung der AGB
1.1. Die Eppendorfer Insel Restaurant, Bar und Eventlocation (nachfolgend „Eppendorfer Insel“), mit Sitz an der Eppendorfer Landstraße 176, 20251 Hamburg, vertreten durch den Einzelunternehmer Mehmet Kurnaz, erbringt alle Angebote und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“).
1.2. Entgegenstehende AGB oder Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der Eppendorfer Insel selbst im Falle der Leistung oder Lieferung nicht anerkannt und somit nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Eppendorfer Insel hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§2 Definitionen
Im Sinne dieses Vertrages haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung:
1. die mietweise Übernahme der Räume durch den Kunden: „Vermietung“;
2. die Versorgung und Bedienung des Kunden mit Speisen und Getränken: „Bewirtung“;
3. „Teilnehmer“ sind alle Personen, die sich auf Veranlassung des Kunden im Veranstaltungsraum aufhalten, z. B. Gäste, Mitwirkende.
§3 Vertragsschluss
3.1. Aus einer Terminanfrage/Reservierung der Eppendorfer Insel für bestimmte Termine kann kein Anspruch auf den Abschluss eines Vertrages hergeleitet werden. Der Vertrag zwischen dem Kunden (nachfolgend „Veranstalter“) kommt erst mit der verbindlichen Rückmeldung der Eppendorfer Insel zustande, wenn der Vertrag vom Kunden unterschrieben wurde. Mit Unterschrift des Vertrags werden die AGB der Eppendorfer Insel akzeptiert. Erst nach Vertragsabschluss wird das besprochene Datum verbindlich für den Kunden reserviert.
3.2. Alle Preise für Firmenkunden und Privatpersonen bzw. Verbraucher verstehen sich als Netto-Preise. Die MwSt. in der jeweils gültigen Höhe wird ausgewiesen. Für alle Leistungen der Eppendorfer Insel gilt die jeweils aktuelle Preisliste, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
3.3. Die vom Kunden mitgeteilte Adresse ist Rechnungsadresse, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.4. Das Zahlungsziel für Kunden beträgt 14 Tage ab Rechnungserhalt. Entgegenstehende Zahlungsziele haben keine Gültigkeit. Die Eppendorfer Insel behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Zahlungsziele Mahnkosten zu erheben.
3.5. Mit Annahme des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme fällig. Die Eppendorfer Insel ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Weitere 50 % des Restbetrages der Gesamtsumme sind drei Wochen vor der Veranstaltung fällig. Bei Arrangements verschiedener Leistungen am Veranstaltungstag ist der Rechnungsbetrag spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
§4 Allgemeine Bestimmungen der Leistungserbringung
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Eppendorfer Insel bzw. ihrer Vertreter im Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltung, das Equipment und den Veranstaltungsort Folge zu leisten. Die am Veranstaltungsort angebrachten Hinweise sind ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist im Rahmen der Durchführung des Vertrages für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich. Etwaige auftretende Mängel oder Probleme sind unverzüglich gegenüber der Eppendorfer Insel bzw. ihren Vertretern anzuzeigen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
4.2. Der Ablauf der Veranstaltung wird von den Parteien einvernehmlich und rechtzeitig festgelegt. Die Eppendorfer Insel kann nicht gewährleisten, dass kurzfristige Änderungswünsche des Kunden am Tag der Veranstaltung berücksichtigt werden können.
4.3. Bei höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, Wasserschaden, Baulärm durch unvorhergesehene Arbeiten in der Nähe) kann die Veranstaltungsfläche nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden. In diesem Fall erlässt die Eppendorfer Insel die Mietgebühr.
4.4. Geht die Veranstaltung über den vereinbarten Zeitraum hinaus oder werden zusätzliche bzw. andere Leistungen der Eppendorfer Insel tatsächlich abgerufen, so ist diese berechtigt, die Mehrkosten (z. B. für Raummiete, Technik, Personal, Catering) gesondert zu berechnen.
4.5. Insbesondere im Hinblick auf Personentransporte (durch Dritte) und Künstlervermittlungen tritt die Eppendorfer Insel lediglich als Vermittlerin auf. Ansprüche wegen Nichterfüllung, Schadensersatz o. Ä. sind in diesen Fällen nur gegen den Dritten zu richten. Sollte der Dritte die Leistung nicht erbringen können, steht der Eppendorfer Insel ein Rücktrittsrecht bezüglich der gesamten Vereinbarung zu. Die Eppendorfer Insel bemüht sich in diesem Fall, dem Kunden alternative Angebote zu unterbreiten.
4.6. Eingebrachte Gegenstände müssen bau- und feuerpolizeilichen Anforderungen genügen. Der Kunde ist als Veranstalter selbst für behördliche Genehmigungen, Auflagen, GEMA-Anmeldungen bzw. -Zahlungen sowie etwaige Abgaben und Steuern (z. B. Vergnügungssteuer) verantwortlich.
§5 Übergabe und Rückgabe der Räumlichkeiten
5.1. Die Veranstaltungsräume werden am Veranstaltungstag zur vereinbarten Uhrzeit sauber übergeben. Möbel, Einrichtungsgegenstände und Waren müssen bis spätestens 12 Stunden nach Ende der Mietzeit abtransportiert sein. Andernfalls kann die Eppendorfer Insel die Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern. Zurückgelassener Müll wird auf Kosten des Kunden entsorgt.
5.2. Wird die Räumlichkeit beschädigt zurückgegeben, wird vermutet, dass die Beschädigungen während der Mietzeit durch den Kunden oder seine Gäste verursacht wurden. Der Kunde hat sichtbare Mängel vor Beginn der Veranstaltung unverzüglich anzuzeigen und dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Dritte keinen Zutritt erhalten.
5.3. Die Anlieferung bzw. der Aufbau von Möbeln, Waren und Equipment durch den Kunden hat unter Einhaltung folgender Richtlinien zu erfolgen: Eingänge, Treppenhäuser und Bodenbeläge sind durch Schutzmaßnahmen (z. B. Gummimatten, Teppiche) vor Beschädigungen zu sichern. Für Transportwagen sind ausschließlich Wagen mit Gummirollen zugelassen. Unter Möbeln, Stativen usw. sind Schutzfilze anzubringen. Dekorationsmaterial und Ausstellungsnutzung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Eppendorfer Insel und können zusätzlich vergütet werden.
§6 Stornierungen/ Rücktritt
6.1. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Leistungen Dritter (z. B. Catering, Künstler, Technik) gesonderten Stornobedingungen unterliegen können.
6.2. Im Falle einer kompletten Stornierung durch den Kunden schuldet dieser der Eppendorfer Insel folgende Vergütung:
- nach Buchungsbestätigung: 40 %
- bis 90 Tage vor Veranstaltung: 75 %
- bis 30 Tage vor Veranstaltung: 90 %
- weniger als 14 Tage: 100 %
Maßgeblich ist die bestätigte Teilnehmerzahl. Eine Reduzierung um maximal 10 % ist bis 21 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich.
6.3. Stornierungen sind schriftlich zu erklären und müssen von der Eppendorfer Insel bestätigt werden.
6.4. Bei Nichtleistung vereinbarter Vorauszahlungen kann die Eppendorfer Insel vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz verlangen.
§7 Haftung
7.1. Die Eppendorfer Insel haftet nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3. Schäden aus Produkthaftung sowie an Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
7.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Eppendorfer Insel.
§8 Datenschutz
8.1. Die Eppendorfer Insel erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben und behandelt diese vertraulich.
§9 Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
9.2. Gerichtsstand und Erfüllungsort – soweit zulässig – ist Hamburg.
9.3. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Eine Ersatzregelung gilt als vereinbart.
Stand: August 2025